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Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Die neuen Richtlinien zur Abrechnung von Sportlern, Trainern usw. sind da und rückwirkend ab 01.01.2010 gültig.

Gemäß § 3 Abs. 1 Z.16c bzw. § 49 Abs 1 ASVG gilt ein neues "Sportlergesetz",welches steuerrechtliche Änderungen (Beurteilung ab 01.06.2009 lt. LR) mit sich zieht.

Die wichtigsten Punkte dieser Änderung:

  • Die pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen dürfen sich pro Monat steuerfrei max. auf € 540,00 belaufen, wovon pro Tag max. € 60,00 verdient werden darf! (9* 60=540)
  • Der begünstigte Personenkreis: Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.B. Trainer, Masseure oder Zeugwart) - ACHTUNG: nicht der Platzwart!
  • Voraussetzung: nebenberufliche Tätigkeit

Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen zur neuen "PRAE" finden Sie hier.

Alle aktuellen Formulare, die Richtlinien der BSO und einen Leitfaden zur SportlerInnenbegünstigung finden Sie im Downloadcenter.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden!

 



12.07.2010 11:43

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