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ACHTUNG: ZVR-Zahl nicht vergessen!

Seit 01.04.2006 ist es in Österreich Gesetz als Verein eine ZVR-Zahl zu führen! Ein Nichtführen dieser Zahl stellt eine Verwaltungsüberschreitung dar und kann geahndet werden!

Gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist die ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen von jedem Verein verpflichtend anzugeben.

 Die ZVR-Zahl scheint in jedem Vereinsregisterauszug auf. Sollten Sie Ihre ZVR-Zahl nicht kennen oder sie vergessen haben, können Sie sie hier abrufen.


Teamwork
12.07.2010 11:09

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