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ACHTUNG: ZVR-Zahl nicht vergessen!Gemäß § 18 Abs. 3 letzter Satz Vereinsgesetz 2002 (VerG) ist die ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen von jedem Verein verpflichtend anzugeben. Die ZVR-Zahl scheint in jedem Vereinsregisterauszug auf. Sollten Sie Ihre ZVR-Zahl nicht kennen oder sie vergessen haben, können Sie sie hier abrufen. 12.07.2010 11:09 |