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Pauschale ReiseaufwandsentschädigungGemäß § 3 Abs. 1 Z.16c bzw. § 49 Abs 1 ASVG gilt ein neues "Sportlergesetz",welches steuerrechtliche Änderungen (Beurteilung ab 01.06.2009 lt. LR) mit sich zieht. Die wichtigsten Punkte dieser Änderung:
Eine Zusammenfassung der Voraussetzungen zur neuen "PRAE" finden Sie hier. Alle aktuellen Formulare, die Richtlinien der BSO und einen Leitfaden zur SportlerInnenbegünstigung finden Sie im Downloadcenter. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden!
12.07.2010 11:43 |